Teiche: Amphibien und Reptilien in unseren Gärten

Dies ist ein Gastartikel veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Seite www.gartenteich-ratgeber.com

Amphibien und Reptilien seit 1980 unter Schutz

Seit 1980 befinden sich alle Amphibien und Reptilien innerhalb der BRD unter Schutz. Diese Aussage bezieht sich auf in der Natur vorkommender und dort lebender Tiere. Für Nachzuchten gelten andere Regelungen. Dieser Artenschutz ist aus unterschiedlichen Gründen leider notwendig geworden:

  • Verkleinerung vom Lebensraum durch Entwässerung
  • Umweltgifte
  • Verluste im Straßenverkehr

Wie bedroht sind heimische Amphibien und Reptilien?

In Deutschland wird eine eigene rote Liste geführt, einige Arten wie die Europäische Sumpfschildkröte oder die Würfelnatter sind stark gefährdet, andere Arten wie die Blindschleiche oder der Bergmolch sind noch ungefährdet. Dennoch entschied man sich im Jahr 1980 dazu, einfach alle heimischen wild lebenden Amphibien und Reptilien zu schützen. Dieses bedeutet, dass die Tiere, ihr Laich, ihre Eier oder Jungtiere nicht aus der Natur entnommen werden dürfen

Selbst ein Umsiedeln ist nicht gestattet und muss vorab erfragt und durch eine Behörde genehmigt werden. Wer gezielt Tiere in seinen heimischen Garten ansiedeln möchte, müsste im Handel Nachzuchten ausfindig machen oder eine Umsiedlung in sein Gewässer beantragen. Aber dieses ist zum einen aufgrund vom Aufwand unbequem und es würden kaum Tiere in ein anderes Gewässer umgesiedelt werden, wenn man nicht wüsste, dass diese hier überleben werden. In Gewässern, in denen sie schon vorkommen, wüsste man dieses und würde  diese bei einer notwendigen Umsiedlung bevorzugen, so die Vermutung. Wer geeignete Gewässer anlegt, dem werden viele Tiere allerdings von ganz alleine zulaufen.

Eigentlich könnte man sich fragen, ob es so schlimm wäre, ein wenig von dem vielen Laich aus einem Gewässer zu entnehmen. Aber alleine durch das Entnehmen wird am Ufer schon Schaden angerichtet und es geht um das Prinzip.

Amphibien und Reptilien sind in Deutschland genau wie in anderen EU Ländern gefährdet, da durch Entwässerung, Umweltgiften und dem Straßenverkehr viele Tiere einfach sterben oder sich nicht mehr reproduzieren. Der Verlust an Lebensraum ist vermutlich das größere Problem.

Maßnahmen zum Schutz

Zur Krötenwanderung werden viele Wanderwege mit Zäunen abgesperrt, um die Tiere einzusammeln und über die Straße zu bringen. Ganze Gewässer oder Gewässerregionen werden unter Schutz gestellt, um sie als Lebensraum zu erhalten. Teils werden diese sogar neu angelegt oder die Entwässerung wird rückgängig gemacht. Es gründen sich viele Vereine, um einen Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Die Behörden sind jedoch ein Organ, welches Bestimmungen rechtlich durchsetzt oder vorab schon einmal aufklärt.

Amphibien und Reptilien in unseren Gärten

Wer sich einen Gartenteich zulegt, wird in diesem vermutlich schon bald viele Bewohner und Pflanzen vorfinden, die gar nicht angesiedelt wurden. Wenn der Gartenteich eine große Flachwasserzone sowie geeignete Wasserwerte hat, werden Frösche und Kröten zum Laichen kommen. Wer Natursteinhaufen oder Komposthaufen hat, findet in diesen vielleicht auch Eidechsen und Schlangen. Wenn einem im Garten viele Insekten plagen, kommen möglicherweise einige Kröten und fressen diese. Die Tiere kommen von ganz alleine, wenn die Lebensbedingungen ihnen zusagen.

Jeder sollte wissen, dass der Frosch im Teich mehr Rechte hat, als der Teichbesitzer. Er, sein Laich oder seine Kaulquappen dürfen nicht entnommen werden. Es kommt sogar noch besser: Der Besitzer darf den Teich nicht einmal ohne Genehmigung zuschütten, solange geschützte Tiere in diesem leben. Er darf diese natürlich nicht vergiften. Er kann höchstens abwarten, ob sich das Problem „von alleine löst“ oder eine Genehmigung beantragen.

Bei künstlich angelegten Gewässern oder Gewässern, in denen keine geschützten Tiere leben, ist es anders. Aber die rechtlichen Grundlagen ändern sich gelegentlich sowie es kaum konkrete Aussagen gibt, die generell gelten werden. Ein weiteres Problem besteht in dem Punkt, dass viele Mitarbeiter der entsprechenden Behörden es selber nicht genau wissen und falsche Auskünfte erteilen. Es macht  einen großen Unterschied, wie groß das Gewässer ist oder ob es vielleicht in einer speziellen Region liegt, ob geschützte Tiere in ihm leben und ob es ein natürliches oder künstliches Gewässer ist. Deswegen sollte immer vor Ort in der Abteilung für Gartenbau, Gewässer oder Naturschutz vorab erfragen, wie es für die eigene Situation aussieht. Dieses gilt im übrigen auch dann, wenn ein etwas größerer Gartenteich angelegt wird oder wenn der Gartenteich dicht an einem Gebäude oder sonstigen Bebauung angelegt wird. Größere Gartenteiche müssen genehmigt werden. Je nach Situation und Region gibt es wiederum unterschiedliche Auflagen.

Den Gartenteich zuschütten

Wer seinen Gartenteich entfernen möchte oder entfernen muss sowie dazu befugt ist, der sollte eine Jahreszeit abpassen, in der wenige Tiere zu Tode kommen. Diese vorab umzusiedeln oder nicht mehr in das Wasser zu lassen, wäre eine Empfehlung. Das Zuschütten sollte im Herbst erfolgen, wenn möglichst wenig Leben im und am Wasser vorzufinden ist. Fische, Wasserpflanzen oder andere Lebewesen sollten noch umgesiedelt werden. Für die Umsiedlung der Amphibien und Reptilien sollte vorab die Behörde oder ein Verein gefragt werden. Es geht immerhin um die Professionalität sowie die Umsiedlung in ein geeignetes Gewässer.

Der Teich kann leer gepumpt werden, um die Teichfolie oder den Betonboden noch zu durchlöchern. Beton, die Teichwanne oder die Teichfolie sollten entfernt werden und das geht am besten, wenn das Wasser entfernt wurde. Das ist mit Arbeit verbunden, teils sind sogar Bagger notwendig aber ansonsten wird die Stelle bei Regen sehr sumpfig bleiben. Das Wasser muss immerhin einsickern, wenn es kein Teich oder Sumpf bleiben soll. Wird befürchtet, dass es doch etwas sumpfig bleiben könnte, sollte vor dem Zuschütten über die Verlegung von Dränagerohren nachgedacht werden. Diese müssen allerdings mit Gefälle zu einem Ablauf fließen können. Ein Auffangbrunnen, der abgepumpt wird, wäre eine Möglichkeit.

Wurde alles entfernt und vorbereitet, kann einfach Boden aufgetragen werden. Lehmiger Grund sollte gemieden werden, da ansonsten das Wasser nicht versickern wird. Kies und Sand gingen, nach oben kann mit Mutterboden abgeschlossen werden. Es kann auch ausschließlich Mutterboden verwendet werden, der eher sandig als lehmig sein sollte.

Wer Boden aufschüttet, der muss berücksichtigen, dass dieser sich erst setzen wird. Es kann noch nicht sofort darauf gebaut werden. Aber es gibt die Möglichkeit, den Boden nicht nur aufzuschütten sondern zu festigen, damit er für Bebauungen genügend stabil sein wird. Wer mehr als ein Gartenhaus darauf bauen möchte, sollte jedoch genau prüfen lassen, dass der Grund trägt.