Gehölzform (FLL-Gütebestimmg.)

Gehölzform (FLL-Gütebestimmung).

1) Strauch. Niedrig wachsende Gehölze, haben als "leichte" Sträucher mindestens zwei, als "verpflanzte" Sträucher
mindesten drei Triebe.

2) Heister. Baumartig wachsende Gehölze, haben seitliche Äste, aber keine Krone. Unterteilung in "leicht" und "verpflanzt"
wie 1).

3) Stammbusch. Verpflanzte Heister mit besonders reichhaltiger Verzweigung. Stammumfang mindestens 12 cm,
Mindesthöhe 2,50 m.

4) Hochstamm. Baumartige Gehölze, in 1,80 m Höhe beginnt die Krone. Der mittlere Leittrieb ist eine gerade
Verlängerung des Stammes (außer Hänge-, Kugel- und Trauerformen). Der Stammumfang wird in 1 m Höhe über dem
Erdboden gemessen.

5) Solitär. Gut entwickelte Hochstämme, Stammbüsche oder Sträucher, deren ausladende Form sich durch einen
größeren Abstand von anderen Gehölzen entwickelt. Sie müssen mindestens dreimal verpflanzt sein und haben einen
(Draht-)Ballen oder Container.

6) Alleebaum. Hochstämme mit einer besonders hohen Krone: Bei einem Stammumfang von 25 cm - 2,20 cm, bei
stärkeren Stämmen über 2,50 m.

7) Heckenpflanze. Gehölze, die baum- oder strauchartig wachsen. Sie müssen auf Grund ihrer Form oder ihrer guten
Schnitteigenschaften für Heckenpflanzung geeignet sein. Einteilung nach Höhe. Dreimal verpflanzte Heckenpflanzen sind
mit einem Ballen versehen.

8) Obstgehölze. Einteilung nach Stammhöhe und Unterlage. Es gibt folgende Klassen: Formobstgehölze 40 cm,
Büsche und Spindelbüsche 40 - 60 cm, Niederstämme 80 - 100 cm, Halbstämme 100 - 120 cm, Hochstämme ab 180 cm.
Alle Gehölze müssen mindestens 4 kräftige, gleichwertige und gut verteilte Triebe haben, die Stammverlängerung muss
nahezu gerade sein.